Das BMBF hat aktuell eine Ausschreibung herausgebracht, in deren Rahmen Projekte in den Bereichen „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ beantragt werden können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie in kirchlicher oder privater Trägerschaft, die einen staatlich anerkannten Studiengang in der Lehramtsausbildung anbieten. Der Antrag wird von der jeweiligen Hochschulleitung eingereicht. Neben dem Antrag der Hochschule, der sich auf das Gesamtkonzept für die Lehrerbildung an der Hochschule bezieht, sind darüber hinaus Verbundanträge mehrere Hochschulen, auch länderübergreifend, möglich. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen ist möglich, um den Transfer der Ergebnisse in die Breite zu befördern und von vornherein die Anerkennung von Abschlüssen und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden zu gewährleisten.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung und im Fall von Einzelvorhaben mit jeweils bis zu 2 500 000 Euro für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Vorhaben dieser Förderrichtlinie werden ab dem ersten Quartal 2020 gefördert; die Laufzeit endet spätestens am 31. Dezember 2023.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 8. März 2019 zunächst die Vorhabenbeschreibung bzw. die Vorhabenbeschreibungen in deutscher Sprache schriftlich und/oder in elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Vorhabenbeschreibungen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Vollständige Ausschreibungsinformationen verfügbar unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2097.html